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Frühförderung

Wenn Sie sich um die Entwicklung Ihres Kindes sorgen, beim Kinderarzt oder im Kindergarten Entwicklungsauffälligkeiten sichtbar wurden, und Sie auf der Suche nach Beratung, Begleitung und ganzheitlicher Förderung sind, können Sie sich gerne an mich wenden.

Frühförderung

In der Regel findet die Frühförderstunde einmal wöchentlich statt. In manchen Fällen können auch zwei Stunden beantragt bzw. befürwortet werden. Es gibt die Möglichkeit des Hausbesuches, d.h. die Stunden finden in der vertrauten Umgebung des Kindes statt, was vor allem für kleinere Kinder sehr hilfreich sein kann, oder nach Bedarf und Absprache in meinen Praxisräumlichkeiten.

Mobile und ambulante heilpädagogische Frühförderung richtet sich an Säuglinge, Klein-und Vorschulkinder, die in ihrer Entwicklung auffällig oder gefährdet sind.

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen in Bewegung, Sprache und Spiel
  • Kinder mit Behinderungen
  • Kinder, die von Behinderung bedroht sind
  • frühgeborene Kinder
  • Kinder mit Wahrnehmungsstörungen (z.B. ADHS/ADS)
  • Kinder mit bestimmten Krankheitsbildern oder Syndromen (z.B. Down-Syndrom, Asperger Syndrom, Autismus)
  • Kinder mit Anpassungsstörungen (Schlaf- oder Ess-Störungen)

Diese Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Frühförderung bis zur Einschulung bzw. bis zum Zeitpunkt einer Integrationsmaßnahme, wenn diese von allen Beteiligten für sinnvoll angesehen wird. Wenn Kinderarzt und Gesundheitsamt die Frühförderung bejahen wird der Antrag beim Amt für Eingliederungshilfe eingereicht.

Für die Eltern entstehen keine Kosten, da heilpädagogische Frühförderung als Maßnahme der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträger übernommen wird. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen gerne behilflich.